Nihat Celik & Collegen - Anwaltskanzlei / Avukatlik Bürosu

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Niederlassung in der Türkei

Mit unserem künftigen eigenen Büro und dem derzeitigen Kooperationsbüro Dogan & Yüksel Avukatlik Bürosu im Herzen von Istanbul (Zwei Kilometer vom Taksimplatz entfernt und gegenüber dem Stadion von Galatasaray Istanbul) und dem weitverbreiteten Kooperationsnetzwerk in der ganzen Türkei decken wir jedes in Betracht kommende Rechtsgebiet von A bis Z ab. Dies gilt auch für Notar- und vereidigte Dolmetschertätigkeiten.
Wir bieten unseren Mandanten durch die Spezialisierung eine umfassende persönliche Beratung, sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung durch die Vertragsanwälte.
Auch in der Türkei sind wir neben der Vertretung im Rahmen von rechtlichen Auseinandersetzungen durch unsere Kooperationspartner, insbesondere in Gerichts-prozessen, auch außergerichtlich bereits im Vorfeld tätig, wie z.B. im Rahmen von Streitschlichtungen oder dem Erstellen, Prüfen und Gestalten von Verträgen, Gutachten und Vermächtnissen. Im Rahmen von unternehmerischen Vorhaben, angelegten Projekten oder Entscheidungsprozessen sind wir ständig auch treuhänderisch begleitend tätig. Wir verfügen auch über hervorragende Kontakte zu international renommierten Lehrstühlen an bekannten türkischen Universitäten.

Kompetenz

Unsere besondere Kompetenz liegt im deutsch-türkischen Erfahrungsfeld. Eine starke Gewichtung der Bilingualität und -kulturalität sorgt für das richtige Verständnis, das bei einer internationalen Tätigkeit den erfolgreichen Nutzen für unsere Mandantschaft gewährleistet.

Honorarregelung für die Türkei

Entsprechend den Gepflogenheiten in der Türkei bewegt sich das Honorar für unsere Dienstleistungen je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad in der Regel bei 10 bis 25% des Gegenstandswertes. Bei sehr hohen Streitwerten gelten niedrigere Werte.
Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren gilt dies als Entgelt für den gesamten Rechtsbeistand bis zum Ergehen eines rechtskräftigen Urteils und für alle Instanzen. Im Falle des Obsiegens werden die Kosten - anders als in Deutschland - von der unterlegenen Partei nur teilweise erstattet.
Die Gerichtskosten betragen durchschnittlich 1% des Streitwerts. Eine besondere Sicherheitsleistung wird nicht erhoben.

Vollmacht

Vollmachten für in Deutschland zu führende Verfahren können in der Regel durch einfache Unterzeichnung des Vollmachtformulares wirksam erteilt werden.
Vollmachten für in der Türkei zu führende Verfahren dagegen entfalten erst dann Rechtswirksamkeit, wenn Sie notariell beglaubigt unterzeichnet werden. Die Anwaltskanzlei Celik & Kollegen unterhält jahrelange positive Erfahrungen bei Ausstellung von türkischen Vollmachten bei türkischen Generaltkonsulaten und deutschen Notaren, so dass dieser Vorgang von unserer Kanzlei betreut wird.


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